Die Inflationsausgleichsprämie – Alles kann, nichts muss?

Hinweise zur Ausgestaltung der Prämie in der Praxis

Datum

19.12.2022
Von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Ort

digital via Teams

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder und Netzwerk-Freunde,

wir freuen uns sehr darauf, Sie zu unserem nächsten digitalen MittagsMeeting einladen zu dürfen!  Gemeinsam mit Martin Breinlich von der Kanzlei ALPMANN FRÖHLICH sprechen wir über die Inflationsausgleichprämie.

19. Dezember 2022 | 12:00 Uhr

Digital via Microsoft Teams

Die Verbraucherpreise steigen weltweit. Insbesondere die Energiepreise befinden sich auf dem höchsten Stand seit Jahrzehnten. Als Reaktion darauf ist am 1.10.2022 das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz, das unter anderem die sog. Inflationsausgleichsprämie regelt, in Kraft getreten. Danach können Unternehmen ihren Beschäftigten auf freiwilliger Basis unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialabgabefreie Leistungen in Höhe von jeweils bis zu 3.000 Euro gewähren. Sinn und Zweck der Prämie ist es, die Belastungen der Beschäftigten insbesondere durch die gestiegenen Gaspreise abzumildern. Wir verdeutlichen Ihnen die wichtigsten Fakten und klären Ihre Fragen!

Die Zugangsdaten erhalten Sie einen Tag vorher.

 

Unser Gesprächspartner

Martin Breinlich

Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Ilka Esser

Anwältin für Arbeitsrecht

 

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