Digitales MittagsMeeting | 27.08.2025 | 12-13 Uhr | mit WVS Mitglied ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Update KI-Regulierung: Wie Unternehmen sich vorbereiten können
Seit Februar sind die ersten Vorschriften des AI Acts anwendbar. Neben den verbotenen Praktiken sind dies auch die allumfassende Verpflichtung, KI-Kompetenz sicherzustellen. Im August erlangt nun das weite Feld der KI mit allgemeinem Verwendungszweck, zu der regelmäßig auch die generative KI (GenAI) zählt, Geltung.
Dieser Vortrag gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtslage im Umgang mit KI. Sie erhalten eine Überblick über die Regelungsstruktur des AI Act und erfahren, welche Regulierungsstufe für konkrete KI-Anwendungen greift. Darüber hinaus werden Fragen zur Haftung erörtert sowie Handlungsempfehlungen ausgesprochen, wie sich Arbeitgeber auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten können.“
Unsere Referenten:


Den Vortrag halten Rechtsanwalt Max Wehmeier und Rechtsanwalt Martin Breinlich (beide Fachanwalt für IT-Recht) von ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Melden Sie sich gerne an – wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und Ihre Fragen zum spannenden Thema KI-Regulierung!