Rechtssprechstunde – wir informieren Sie!

4. Mai 2021

Recht am Mittag – die Rechtssprechsstunde

Heute Mittag durften wir Herrn Dr. Kümpers und Herrn Rudolph LL.M. von der Kanzlei Kümpers und Kollegen begrüßen!

Nach einer kurzen Begrüßung ging es direkt los und unsere beiden Gäste haben praxisnahe Beispiele anhand von vergangenen Rechtsurteilen erläutert.

Zu Beginn wurde auch hier über die „Bundesnotbremse“ und die Coronaarbeitsschutzverordnung gesprochen, so seien Arbeitgeber aktuell verpflichtet, den Arbeitnehmern die Möglichkeit zum Homeoffice anzubieten. Neu ist, dass die Arbeitnehmer dies auch wahrnehmen müssen, sofern kein Einwand vor liegt. Ebenfalls wurde noch einmal auf die Testpflicht hingewiesen: Arbeitgeber müssen dem Arbeitnehmer min. 2-mal pro Woche die Möglichkeit anbieten, sich gegen das Corona-Virus testen zu lassen.

Wichtig zu wissen ist sicherlich auch die Regelung Urlaubsanspruch und Kurzarbeit: So haben Arbeitnehmer keinen Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat, wo Sie sich zu 100% in Kurzarbeit befinden. Anders sei es, wenn die Beschäftigten sich z. B. in 50 %Kurzarbeit befinden, die Urlaubstage werden nicht anteilig berechnet, sondern stehen dem Arbeitnehmer wie vertraglich vereinbart zu.

Neben den Quarantäne/Entgeltzahlungen, ging es natürlich auch noch um „Coronaunabhängige Themen“. Unteranderem ging es auch um die Pflichten und das verantwortungsbewusste Verhalten einer/s Geschäftsführers/führerin und um die einseitige Willenserklärung in Form einer Kündigung. Ebenso wurde auf die Impressumspflicht und die Datenschutzverordnung eingegangen. Hier gilt laut den Experten: „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“

Alle Details und Antworten finden Sie jetzt auch auf unserem Youtube-Kanal:

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Ein paar Eindrücke aus dem Meeting

 

Diese Veranstaltungsreihe werden wir zeitnah wiederholen!