Lunchtalk zum Thema Arbeitsrecht

von Alpmann Fröhlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

28. April 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
gut qualifizierte Mitarbeiter sind für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens unerlässlich. Oftmals sind entsprechende Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt aber nicht verfügbar. Arbeitgeber nehmen deshalb unterschiedliche Maßnahmen in den Blick, um Mitarbeiter in ihrem Unternehmen zu halten, einen Wechsel zu Wettbewerbsunternehmen zu erschweren oder Mitarbeiter für das eigene Unternehmen zu gewinnen.
In unserem „Online-Lunch Talk“ am
Dienstag, 17. Mai, 12:30 – 13:30 Uhr
wollen wir Sie über den rechtlichen Rahmen entsprechender Überlegungen in zwei Impuls-referaten informieren und praxisgerechte Empfehlungen geben. Wir laden Sie und Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen herzlich ein, an dieser Veranstaltung teilzunehmen.
 

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich, „online“ auf unserer Homepage unter https://www.alpmann-froehlich.de/de/forum-arbeitsrecht/. Rechtzeitig vor der Veranstaltung übermitteln wir Ihnen einen Einladungslink per Mail. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

 

Herr Rechtsanwalt Breinlich beleuchtet rechtliche Spielräume und Grenzen bei der Abwerbung von Mitarbeitern. Zwar ist das Abwerben grundsätzlich zulässig. Jedoch können Abwerbeversuche im Einzelfall gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Wir stellen Ihnen die Grenzen vor, in denen Sie abwerben dürfen bzw. Sie Mitbewerber wegen unlauterer Abwerbeversuche in Anspruch nehmen können.

Martin Breinlich

Rechtsanwalt u. Fachanwalt f. Arbeitsrecht

 

Herr Rechtsanwalt Richter stellt Ihnen die Möglichkeiten vor, nachvertragliche Wettbewerbsabsprachen mit Mitarbeitern zu vereinbaren. Er erläutert Ihnen die rechtlichen Grundlagen und zeigt Ihnen auf, wie Wettbewerbsverbote rechtssicher vereinbart werden können.

 

Martin Richter

Rechtsanwalt u. Fachanwalt f. Arbeitsrecht