Infoveranstaltung Arbeitszeit- erfassung - Die Stechuhr kommt zurück

27. September 2022

Digitale Infoveranstaltung mit den Rechtsanwälten und Fachanwälten für Arbeitsrecht Martin Richter und Martin Breinlich von der Kanzlei Alpmann Fröhlich.

Gemeinsam mit den beiden Experten hat es bereits mehrfach Veranstaltungen zu diversen Rechtsthemen gegeben und auch diesmal konnte die WVS knapp 100 Unternehmensvertreter*innen begrüßen.

Das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgericht zur Zeiterfassung sorgt für Unruhe im Mittelstand. Was müssen die Unternehmen machen, was kommt konkret auf Betreibe welcher Größe zu und was muss ich bis wann erledigen? Diese und weitere Fragen beschäftigen die Betriebe unserer Region und die Juristen fanden gute Antworten. Beide Fachanwälte konnten die Entwicklung seit dem Grundsatzurteil des EUGH aus 2019 aufzeigen und beruhigen. Aktuell ist noch keine Umsetzung in geltendes nationales Recht erfolgt. Hier müssen noch Details abgeklärt und formuliert werden. Bis dahin raten die Experten dazu, sich gezielt auf die neuen Vorgaben vorzubereiten, aber nicht in panische Hektik zu verfallen. „Hier wird das Essen nicht so heiß gelöffelt, wie es gekocht wird“ fasst Martin Richter etwas salopp zusammen. Auch zur Aktualisierung des Nachweisgesetzes per 01.08.2022 führten die beiden Anwälte aus. Hier sind wesentliche Änderungen/Ergänzungen in den neuen Arbeitsverträgen aufzunehmen.

Beide spannenden Themenbereiche wurden ausführlich erläutert und aufkommende Fragen konnten beantwortet werden. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, so Martin Breinlich. Aber wichtig ist es, sich zeitnah mit den jeweiligen Fachanwälten der Betriebe auszutauschen und dort die Neuerungen umzusetzen oder einzubinden.

Vielen Dank an die Kanzlei Alpmann Fröhlich für die Unterstützung und die Gestellung der fachkompetenten Referenten.