Zur Stärkung von Entgelttransparenz und damit zur Förderung von Entgeltgleichheit ist am 6. Juni 2023 die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) in Kraft getreten. Sie muss bis spätestens 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die ETRL enthält Maßnahmen zur Förderung von Entgelttransparenz in Organisationen und Mindeststandards zur besseren Rechtsdurchsetzung des Entgeltgleichheitsgrundsatzes. Ihr Ziel: nicht mehr individuell Betroffene sollen für die Durchsetzung von Entgeltgleichheit verantwortlich sein, vielmehr verpflichten kollektive Instrumente Arbeitgeber zur proaktiven Befassung mit Entgeltstrukturen und fördern dadurch Entgeltgleichheit.*
Hierzu werden Ihnen Martin Breinlich und Martin Richter der Kanzlei ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in einem MittagsMeeting für Fragen/Informationen zur Verfügung stehen.
Martin Breinlich
Martin Richter